Im vergangenen DAP Dialog sind wir im Schwerpunktbeitrag darauf eingegangen, in welchen Fällen ein Austausch eines auf dem Rezept verordneten Arzneimittels NICHT erlaubt ist. Nun stellen wir weitere Fälle vor, bei denen das Wirtschaftlichkeitsgebot die Apotheke in die Falle lockte.
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