APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Berufsbezeichnung muss auf einem Rezept angegeben werden?
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Wir haben eine Frage zur Berufsbezeichnung, die auf Rezepten anzugeben ist: Der Begriff Arzt/Ärztin ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Arzt/Ärztin ist, wer die staatliche Zulassung (Approbation) zur Ausübung des ärztlichen Heilberufs erhalten hat.
§ 2 Abs. 1 AMVV schreibt vor, welche Angaben eine Verschreibung enthalten muss. Dazu gehört gemäß Punkt 1 u. a. die Berufsbezeichnung der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person.
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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