APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Berufs­be­zeichnung muss auf einem Rezept ange­geben werden?

Wir haben eine Frage zur Berufs­be­zeichnung, die auf Rezepten anzu­geben ist: Der Begriff Arzt/Ärztin ist eine geschützte Berufs­be­zeichnung. Arzt/Ärztin ist, wer die staatliche Zu­lassung (Approbation) zur Ausübung des ärztlichen Heil­berufs erhalten hat.

§ 2 Abs. 1 AMVV schreibt vor, welche Angaben eine Ver­schreibung enthalten muss. Dazu gehört gemäß Punkt 1 u. a. die Berufs­bezeichnung der ver­schrei­benden ärztlichen, tier­ärztlichen oder zahn­ärztlichen Person.


Alexander Raths – stock.adobe.com

Reicht es, wenn dort „Arzt“, „Zahn­arzt“ oder „Tier­arzt“ steht? Oder muss dort „Facharzt für […]“ stehen?

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