Bereits 1988 wurde, um Arzneimittelausgaben zu deckeln, im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes das Festbetragssystem eingeführt. Es handelt hierbei sich um ein reines Preisregulierungsinstrument, das den Zweck hat, die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Arzneimittelpreisen zu schützen. Die Apotheken müssen bei der Abgabe eines Arzneimittels auch häufig den Festbetrag im Blick behalten.
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