DAP-RUBRIK

Pharmazeutische Dienstleistungen

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs­gesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patienten auf pharma­zeutische Dienst­leistungen gesetzlich fest­ge­schrieben. Manche pDL dürfen vom gesamten pharma­zeutischen Personal erbracht werden, andere aus­schließlich von Approbierten, teil­weise sind bestimmte Fort- und Weiter­bildungen not­wendig. Vor Beginn sollten im Apotheken­team Verantwortlich­keiten und Arbeits­abläufe gut geplant und alles für eine geeignete Dokumentation vorbe­reitet werden.


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In der DAP-Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeits­hilfen zur Vorbereitung, Durch­führung und Abrechnung der verschiedenen pharma­zeutischen Dienst­leistungen.

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