Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V gibt in den Paragrafen 11 bis 14 die Abgaberangfolge vor. So weiß jeder, dass Rabattartikel vorrangig abgegeben werden müssen und unter allen rabattierten Arzneimitteln frei ausgewählt werden kann. Doch ganz so frei ist die Auswahl auch wieder nicht, was im folgenden im aktuellen DAP Dialog vorgestellten Fall der Apotheke bekannt war, der retaxierenden Kasse jedoch nicht.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 72 (PDF)