Uns liegt eine Verordnung über eine Doppelpackung eines Antibiotikasaftes vor: „2 x 100 ml InfectoCillin PZN 04257888“. Rabattverträge liegen nicht vor. Diese Packungsgröße ist zurzeit vom Hersteller nicht lieferbar.
Müssen wir auch eine Sonder-PZN aufdrucken, wenn wir nun 2 x die Einzelpackung zu 100 ml mit PZN 04257799 abgeben?
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