APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss bei Abgabe einer abweichenden Packungs­größe eine Sonder-PZN gedruckt werden?

Uns liegt eine Verordnung über eine Doppel­packung eines Antibiotika­saftes vor: „2 x 100 ml InfectoCillin PZN 04257888“. Rabatt­verträge liegen nicht vor. Diese Packungs­größe ist zurzeit vom Hersteller nicht lieferbar.

Müssen wir auch eine Sonder-PZN auf­drucken, wenn wir nun 2 x die Einzel­packung zu 100 ml mit PZN 04257799 abgeben?

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Alexander Raths – stock.adobe.com