AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 72

Keine Wirkung ohne Nebenwirkung?

Meldung von UAW

Die Meldung von Neben­wirkungen bzw. uner­wünschten Arznei­mittel­wirkungen (UAW) stellt einen essenziellen Pfeiler der Arznei­mittel­sicherheit dar. So zeigen sich einige Risiken eines neuen Wirk­stoffs, einer neuen Wirkstoff­kombination oder einer Darreichungs­form oft erst Jahre nach der Markt­ein­führung. Mithilfe der Pharma­kovigilanz werden aus diesem Grund Informationen zu Neben­wirkungen stetig gesam­melt, ausge­wertet und Nutzen-Risiko-Bewertungen zu Arznei­mitteln entsprechend ange­passt. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Ärzte, Apotheker und Patienten Neben­wirkungen erkennen und an die zuständigen Stellen melden.

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