Die Meldung von Nebenwirkungen bzw. unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) stellt einen essenziellen Pfeiler der Arzneimittelsicherheit dar. So zeigen sich einige Risiken eines neuen Wirkstoffs, einer neuen Wirkstoffkombination oder einer Darreichungsform oft erst Jahre nach der Markteinführung. Mithilfe der Pharmakovigilanz werden aus diesem Grund Informationen zu Nebenwirkungen stetig gesammelt, ausgewertet und Nutzen-Risiko-Bewertungen zu Arzneimitteln entsprechend angepasst. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Ärzte, Apotheker und Patienten Nebenwirkungen erkennen und an die zuständigen Stellen melden.
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