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Tagesfrage
Gibt es eine Prüfpflicht bei Rezepten nach § 27a?
Folgenden Fall würden wir gerne besprechen:
Uns wurde von einer Patientin ein Rezept über „Puregon 300 I. E./0.36 ml Beragena ILO N1 1 St.“ vorgelegt – ohne den Hinweis „Verordnung nach Paragraph 27a“. Haben wir hier eine Prüfpflicht?
Unser Kassensystem zeigt an, dass es sich um ein Medikament handelt, bei dem eigentlich der Paragraph angewendet werden müsste, sprich die Patientin die Hälfte der Zuzahlung tragen müsste.
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