APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf bei Pharmazeutischen Bedenken abgegeben werden?

Wir haben folgende Frage: Welches Arznei­mittel darf beim Anwenden Pharma­zeutischer Bedenken abge­geben werden? Nur das namentlich verordnete Arznei­mittel oder darf es auch eines sein, das unterhalb des Preis­ankers liegt, aber nicht zu den vier Preis­günstigsten gehört? Dürfte es sogar ein Arznei­mittel sein, das teurer ist als das verordnete?

Wie sind hier die genauen Regeln und in welchen Fällen brauchen wir ein neues Rezept?

» Lesen Sie hier die Antwort


Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com