Wir haben folgende Frage: Welches Arzneimittel darf beim Anwenden Pharmazeutischer Bedenken abgegeben werden? Nur das namentlich verordnete Arzneimittel oder darf es auch eines sein, das unterhalb des Preisankers liegt, aber nicht zu den vier Preisgünstigsten gehört? Dürfte es sogar ein Arzneimittel sein, das teurer ist als das verordnete?
Wie sind hier die genauen Regeln und in welchen Fällen brauchen wir ein neues Rezept?
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