Bis zum September 2020 hatten Apotheken mit der Belieferung von speziellen Medikamenten zur Behandlung von Hämophilie nichts zu tun, da diese von den pharmazeutischen Unternehmen direkt an die Hämophiliezentren verschickt wurden. Nun werden die Arzneimittel jedoch wie alle Arzneimittel nur noch von Apotheken abgegeben. Dabei müssen Apotheken jedoch einige Dinge beachten: Neben der normalen TFG-Dokumentation muss z. B. zusätzlich noch eine Meldung an den verschreibenden Arzt gemacht werden. Die folgende Arbeitshilfe gibt Ihnen Hilfestellung bei den Abgabevorgaben sowie der Dokumentation.
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