DAP ARBEITSHILFE

Sonder-PZN Cannabis/Rezepturen

Für die Abrechnung mit den gesetz­lichen Kranken­kassen müssen von den Apotheken die Pharma­zentral­nummern auf die Muster-16-Rezepte aufge­druckt werden. Wenn keine feste PZN vorge­schrieben ist, muss nach Technischer Anlage 1 gemäß § 300 SGB V eine Sonder-PZN verwendet werden. Die kommt vor allem bei Rezepturen vor. Die folgende Arbeits­hilfe gibt Ihnen einen Über­blick über die Sonder-PZN, die bei Rezepturen sowie bei Cannabis­ver­ordnungen zu ver­wenden sind.

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