DAP ARBEITSHILFE

Packungsgrößenauswahl im Akutfall bzw. Notdienst

Laut Rahmenvertrag sollen Apotheken bei nicht eindeutig bestimmten Verordnungen Rück­sprache mit dem Arzt halten. Dies ist aber nicht immer möglich, z. B. wenn der Patient Mittwoch- oder Freitag­nachmittag oder auch im Not­dienst in der Apotheke steht. Welche Vorgaben im Akut­fall bzw. im Not­dienst gelten, ist auf folgender Arbeits­hilfe zusammen­gefasst.

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