Laut Rahmenvertrag sollen Apotheken bei nicht eindeutig bestimmten Verordnungen Rücksprache mit dem Arzt halten. Dies ist aber nicht immer möglich, z. B. wenn der Patient Mittwoch- oder Freitagnachmittag oder auch im Notdienst in der Apotheke steht. Welche Vorgaben im Akutfall bzw. im Notdienst gelten, ist auf folgender Arbeitshilfe zusammengefasst.
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