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Abrechnung Grippeimpfung in der Apotheke

In der Saison 2022/23 können Apotheken zum ersten Mal Grippe­schutz­impfungen im Rahmen der Regel­ver­sorgung durch­führen. Bis zur Saison 2023/24 erfolgt die Abrechnung übergangs­weise noch über einen Sonder­beleg, den die Apotheker­ver­bände zur Ver­fügung stellen. Im Feld „Kenn­ziffer“ wird an Position 1 die Impf­leistung über das Sonder­kenn­zeichen SOK 17716926 abge­rechnet, an Position 2 die Neben­leistung mit dem Sonder­kenn­zeichen SOK 17716955 und an Position 3 über das Sonder­kenn­zeichen des jeweiligen Impf­stoffs (beispiels­weise SOK 17717110 für Efluelda®). Da die Soft­ware­häuser bereits ange­kündigt haben, die technischen Voraus­setzungen wahr­scheinlich erst im Dezember flächen­deckend bereit­stellen zu können, sollen die Impf­leistungen aus November erst im Dezember an das Rechen­zentrum über­mittelt und bis dahin digital ge­speichert werden.

© DAP Networks GmbH

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MAT-DE-2204957 1.0 11/2022