|
In der Saison 2022/23 können Apotheken zum ersten Mal Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung durchführen. Bis zur Saison 2023/24 erfolgt die Abrechnung übergangsweise noch über einen Sonderbeleg, den die Apothekerverbände zur Verfügung stellen. Im Feld „Kennziffer“ wird an Position 1 die Impfleistung über das Sonderkennzeichen SOK 17716926 abgerechnet, an Position 2 die Nebenleistung mit dem Sonderkennzeichen SOK 17716955 und an Position 3 über das Sonderkennzeichen des jeweiligen Impfstoffs (beispielsweise SOK 17717110 für Efluelda®). Da die Softwarehäuser bereits angekündigt haben, die technischen Voraussetzungen wahrscheinlich erst im Dezember flächendeckend bereitstellen zu können, sollen die Impfleistungen aus November erst im Dezember an das Rechenzentrum übermittelt und bis dahin digital gespeichert werden.
|