Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Rückfragen bei Cannabis-Verordnungen

Bereits seit 5 Jahren darf jeder Haus- und Fach­arzt getrocknete Cannabis­blüten und Cannabisextrakte sowie Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Dronabinol und Nabilon für Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen verordnen. Uns interessiert heute, ob die Ärzte die Formalien einer Cannabis-Verordnung kennen und diese korrekt und fehler­frei aus­stellen oder ob es häufiger zu Rück­fragen seitens der Apotheken kommt.

Sind Cannabis-Verordnungen, die in Ihrer Apotheke eingelöst werden, eindeutig und korrekt ausgestellt oder müssen Sie ab und an oder sogar häufig Rücksprache mit dem Verordner halten?






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