Bereits seit 5 Jahren darf jeder Haus- und Facharzt getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen verordnen. Uns interessiert heute, ob die Ärzte die Formalien einer Cannabis-Verordnung kennen und diese korrekt und fehlerfrei ausstellen oder ob es häufiger zu Rückfragen seitens der Apotheken kommt.
Sind Cannabis-Verordnungen, die in Ihrer Apotheke eingelöst werden, eindeutig und korrekt ausgestellt oder müssen Sie ab und an oder sogar häufig Rücksprache mit dem Verordner halten?