Seit März 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erfahrungen der Ärzte im Rahmen einer nichtinterventionellen Begleiterhebung dokumentiert werden müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will anhand der Ergebnisse weitere Regelungen zur Versorgung der Patienten mit Cannabisarzneimitteln und Näheres zur Erstattungsfähigkeit festlegen.
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