AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 71

Medizinisches Cannabis

Erkenntnisse aus der aktuellen Begleiterhebung

Seit März 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis zulasten der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung (GKV) verordnen. Dabei hat der Gesetz­geber festgelegt, dass die Erfahrungen der Ärzte im Rahmen einer nicht­interventionellen Begleit­erhebung dokumentiert werden müssen. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) will anhand der Ergebnisse weitere Regelungen zur Versorgung der Patienten mit Cannabis­arznei­mitteln und Näheres zur Erstat­tungs­fähigkeit fest­legen.

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