Wir erhielten ein GKV-Rezept von einem Arzt mit einer Unterschrift, die sich nicht im oder neben dem Arztstempel befindet, sondern an einer sehr unüblichen Stelle, und zwar unter den Feldern „Betriebsstätten-Nr.“ und „Arzt-Nr.“ im Bereich, wo die verordneten Arzneimittel stehen. Eine Rezeptänderung gibt es nicht, die der Arzt mit dieser Unterschrift hätte abzeichnen wollen.
Wir fragen uns, ob es für den Arzt Vorgaben gibt, wo er die Unterschrift auf einem Muster-16-Rezept zu setzen hat. Und können wir das Rezept ohne Bedenken zur Abrechnung einreichen?
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