APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wo muss sich die Arztunterschrift auf dem Rezept befinden?

Wir erhielten ein GKV-Rezept von einem Arzt mit einer Unter­schrift, die sich nicht im oder neben dem Arzt­stempel befindet, sondern an einer sehr un­üblichen Stelle, und zwar unter den Feldern „Betriebs­stätten-Nr.“ und „Arzt-Nr.“ im Bereich, wo die verordneten Arznei­mittel stehen. Eine Rezept­änderung gibt es nicht, die der Arzt mit dieser Unter­schrift hätte ab­zeichnen wollen.

Wir fragen uns, ob es für den Arzt Vor­gaben gibt, wo er die Unter­schrift auf einem Muster-16-Rezept zu setzen hat. Und können wir das Rezept ohne Bedenken zur Ab­rechnung ein­reichen?

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