Wir haben eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten über Rezepturen. Laut unseren Informationen darf man „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen. Nun ist uns zugetragen worden, dass auf Rezepturen immer die genaue Dosierung, z. B. „2 x täglich“, ergänzt werden muss.
Stimmt das? Oder können wir weiterhin „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen?
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