APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann ein Lebensmittel zulasten der GKV verordnet werden?

Uns liegt ein Kassen­rezept über Tromcardin complex vor. Der Arzt meint, es werde bei Herz­rhythmus­störungen von der Kasse über­nommen.

Es ist aber als Lebens­mittel eigentlich nicht erstattungs­fähig, oder gibt es da eine Ausnahme?

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