APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie müssen Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept dokumentiert werden?

Uns liegt eine Verordnung einer Uni­klinik über „Entecavir 0,5 mg 90 St.“ vor. Es ist also eine reine Wirk­stoff­verordnung, eine Dosierungs­anweisung ist vorhanden. Der Kunde möchte ausschließlich einen Artikel mit dem Namen Baraclude. Wir würden die PZN 06434538 Baraclude Orifarm 0,5 mg 90 St. bestellen und Pharma­zeutische Bedenken vermerken.

Ist dies möglich? Oder wie müssen wir vorgehen?

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