APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Zahnarztrezept: Muss eine fehlende „1“ im Feld „Begr.-Pflicht“ ergänzt werden?

Uns erreichte ein Rezept aus einer Zahnarztpraxis, bei dem das Feld „Begr.-Pflicht“ leer und nicht mit einer „1“ – wie sonst bei Rezepten aus Zahnarztpraxen üblich – gekennzeichnet war. Eine Durchsicht der alten Rezepte dieser Praxis ergab, dass die „1“ bisher nie gedruckt wurde.

Muss dieses Feld bei einem Zahnarzt immer bedruckt sein? Müssen wir die „1“ ergänzen oder ist dies das Problem der Praxis? Erwarten uns noch möglicherweise einige Retaxierungen, weil wir bisher diesen Formfehler übersehen haben?

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Alexander Raths – stock.adobe.com