Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arzneimittel-VK oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Eine Abrechnung von Mehrkosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.
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