DAP ARBEITSHILFE

Mehrkosten

Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Fest­beträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetz­lichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung ent­richten. Eine Abrechnung von Mehr­kosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahme­fällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.

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