APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen abweichende Stückzahlen aufgrund eines Rabattvertrags ausgetauscht werden?

Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Bahn-BKK (IK 109920569) vor:
„Accofil 48 Mio.e./0,5 ml N2 5 x 1 St. PZN 10914439 >über 5 d<“

Laut EDV besteht ein Rabatt­vertrag über die N2-Packung mit 7 Stück.

Müssen wir dann austauschen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com