APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind Emla-Pflaster für ein Kind abrechnungsfähig?

Wir erhielten heute ein Rezept über „Emla Pflaster N1 PZN 8864800“ für ein Kind.

Wir sind unsicher, ob wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen können. Können Sie helfen?

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Alexander Raths – stock.adobe.com