Die Abgabehilfe zu Insulin glargin wurde gemäß dem aktuellen Rahmenvertrag überarbeitet. Mit den Neuregelungen zu Retaxationen in § 3 des Vertrages konnten einige speziell bei Mehrfachverordnungen von Insulin glargin relevante Probleme ausgeräumt werden, z. B. in Bezug auf das Stückeln in einen bestehenden Normbereich.
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