APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist diese Rezeptur-Retax rechtens?

Wir haben eine Frage zu einer Retaxation der IKK Brandenburg und Berlin.

Es wurde eine Rezeptur explizit mit „100 ml x 2!“ auf einem Verordnungs­blatt verordnet.

Retaxiert wird die Abrechnung der Herstel­lung zweier Rezepturen mit jeweils 2 x Rezeptur­zu­schlag und 2 x Fest­betrag und es wird auf die Regelungen der Hilfs­taxe ver­wiesen.

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Wir sind uns des Wirtschaftlich­keits­gebots durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass der Rezeptur­zu­schlag und der Fest­betrag nur 1 x pro Rezeptur erhoben werden kann. Doch liegt in diesem Fall nicht eindeutig die Verordnung von 2 Rezepturen (wenn auch mit identischer Zusammen­setzung) vor, da der Arzt ausdrücklich 2 x 100 ml verschrieben hat?

Der Kunde bekommt diese Verordnung in regel­mäßigen Abständen immer wieder und wir möchten uns gerne erneute Retaxationen ersparen. Haben wir mit einem Einspruch Chancen oder sollten wir den Kunden demnächst um Verordnung auf 2 verschiedenen Rezept­blättern bitten?

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