APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie dürfen wir Ibandronsäure-Spritzen austauschen?

Wir haben eine Frage zum Umgang mit Rezepten über Ibandron­säure-Präparate als Spritzen, wenn die Rabatt­partner nicht lieferbar sind. Alternativ­präparate sind in der Lauer-Taxe oft mit anderen Darreichungs­formen gelistet, die laut Anlage der AM-RL nicht aus­tausch­bar sind. Hier gibt es beispiels­weise „ILO“ und „IFE“.

Wenn wir also nach Aut-idem-Regelung ein preis­günstiges Präparat auswählen, dürfen wir dann auch anstelle einer ILO eine IFE abgeben und umgekehrt? Unser Arzt verschreibt generell Ibandron­säure-Spritzen nur als Wirk­stoff­ver­ordnung.

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