Wir haben eine Frage zum Umgang mit Rezepten über Ibandronsäure-Präparate als Spritzen, wenn die Rabattpartner nicht lieferbar sind. Alternativpräparate sind in der Lauer-Taxe oft mit anderen Darreichungsformen gelistet, die laut Anlage der AM-RL nicht austauschbar sind. Hier gibt es beispielsweise „ILO“ und „IFE“.
Wenn wir also nach Aut-idem-Regelung ein preisgünstiges Präparat auswählen, dürfen wir dann auch anstelle einer ILO eine IFE abgeben und umgekehrt? Unser Arzt verschreibt generell Ibandronsäure-Spritzen nur als Wirkstoffverordnung.
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