Bei Eingabe in das Kassenprogramm wird der Kundin ein Eigenanteil von etwa 50 Euro berechnet. Die Kundin ist jedoch bei der Freien Arzt- und Medizinkasse versichert, d. h., sie muss keine Zuzahlung leisten.
Müssen wir ihr in diesem Fall den Eigenanteil berechnen oder können wir den Betrag der Freien Arzt und Medizinkasse berechnen?
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