Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Verwendung von Sonderkennzeichen

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Häufig findet die Sonder-PZN 02567024 Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen viele verschiedene Faktoren für verschiedene Abgabesituationen zur Verfügung.

Uns interessiert daher heute:

Was schätzen Sie, welchen Faktor zum Sonderkennzeichen 02567024 verwenden Sie am häufigsten?






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