Es gibt Neues im Markt der Bioidenticals: Seit dem 1. Juni 2021 sind zwei neue Bioidenticals mit dem Wirkstoff Bevacizumab verfügbar. In Anlage 1 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V sind alle Bioidenticals, d. h. im Rahmen der Aut-idem-Regelung in der Apotheke austauschbare Biologika, aufgeführt. Die Rezeptbelieferung wird in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs vorgestellt.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 64 (PDF)