Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Hash-Code-Bedruckung

Bereits seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden.

Viele Apotheken sind unsicher, welche zusätzliche PZN für die Rezeptur oder die BtM-Gebühr gedruckt werden muss oder ob diese weggelassen werden kann und ob die BtM-Gebühr bereits im Brutto-VK enthalten sein muss.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Wurde Ihnen auch schon ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum zurückgesandt oder von der Kasse retaxiert?




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