Seit 1. Januar 2004 sind apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen (ausgenommen Verordnungen für Kinder bis 12 bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre). Präparate, die in Ausnahmefällen bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene verordnet werden können, werden in der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL des G-BA) aufgelistet. Seit kurzem ist dort auch Vitamin B6 zu finden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 63 (PDF)