Wenn Medikamente auf Rezept abgegeben werden, darf der Apotheker keine Geschenke oder Rabatte geben – egal, von welchem Wert. Die Zugabe von Taschentüchern, Bonbons etc. ist jedoch beim Verkauf rezeptfreier Produkte erlaubt.
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:
Wie handhaben Sie die Mitgabe von kleinen Geschenken/Mustern in Ihrer Apotheke?
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