Uns liegt ein Rezept zulasten AOK Hessen über „RoActemra 162 mg Pen N3 12 St. PZN 10056740“ vor. Die Pens sind derzeit nicht lieferbar. Nach Rücksprache mit der verordnenden Klinik ist die Versorgung der Patientin mit RoActemra Fertigspritzen in Ordnung, diese hatte die Patientin vor den Pens auch schon erhalten, sodass sie mit dem Umgang vertraut ist.
Ist es möglich, dieses Rezept mit einer 4er-Packung Fertigspritzen, wie in telefonischer Rücksprache erfolgt, zu beliefern, oder ist hier für die Abrechnung eine neue Verordnung notwendig?
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