Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Zugaben beim Arzneimittelkauf

Wenn Medikamente auf Rezept abgegeben werden, darf der Apotheker keine Geschenke oder Rabatte geben – egal, von welchem Wert. Die Zugabe von Taschentüchern, Bonbons etc. ist jedoch beim Verkauf rezeptfreier Produkte erlaubt.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Wie handhaben Sie die Mitgabe von kleinen Geschenken/Mustern in Ihrer Apotheke?





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