➠ Austausch auf Inflectra™ möglich
Inflectra™ ist Rabattarzneimittel für ca. 90 % der gesetzlich Versicherten
Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen: Aktuell sind ca. 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.2 Deshalb kann Inflectra™ in der Apotheke in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden. Mit der Abgabe des Inflectra™-Originals ist immer sichergestellt, dass der Packung die passenden Infusionsfilter beiliegen.
Hinweis: Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte
bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall
3 Stück).
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 30.09.2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, PZN 10315727, Stand: 01.04.2017.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 01.04.2017.