Seit dem 1. Juni sind mit Alymsys und Oyavas (Wirkstoff: Bevacizumab) zwei neue Bioidenticals in Anlage 1 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V aufgenommen worden. Bioidenticals unterscheiden sich weder in den Ausgangsstoffen noch im Herstellungsprozess. Sie dürfen zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen gegeneinander ausgetauscht werden.
Arbeitshilfe „Biologika: Anlage 1 des Rahmenvertrages“
In Anlage 1 des Rahmenvertrags sind alle biotechnologisch hergestellten Arzneimittel aufgelistet, die als identisch gelten und gegeneinander austauschbar sind, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen.
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