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Vergleich Original/Import am Beispiel ABILIFY Maintena®

Was ist bei der Abgabe in der Apotheke zu beachten?

Bei der Entscheidung, ob ein Original oder ein Import abge­geben werden muss, ist die Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags zu berück­sichtigen. Nach § 11 muss im ersten Schritt der Rezept­belieferung geprüft werden, ob Rabatt­verträge vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn bei patent­geschützten Arz­nei­mitteln wie ABILIFY Maintena® nur die Auswahl zwischen Original und Importen besteht. Liegt beispiels­weise bei einer Kranken­kasse ein Rabatt­vertrag für das Original vor, so ist das rabat­tierte Präparat vor­rangig abzugeben.

Abgabe ohne Rabattverträge nach § 13 Rahmenvertrag

Sofern keine Rabatt­verträge die Abgabe beeinflussen, ist § 13 Rahmen­vertrag für die Abgabe­entscheidung maß­geblich. Demnach kann die Apotheke zwischen Original und Importen aus­wählen. Dabei darf das abge­gebene Präparat nicht teurer sein als das verordnete (sogenannter Preis­anker).

Allerdings beeinflusst das Einspar­ziel die Abgabe: Die Apotheke muss dieses durch die Abgabe preis­günstiger Importe pro Kranken­kasse und pro Quartal erfüllen. Die Entscheidung, mit welchen Rezepten das Ein­spar­ziel erfüllt wird, liegt jedoch bei der Apotheke – hier hat die Apotheke also Spiel­raum, den Patienten mit einem verordneten ABILIFY Maintena®-Original zu versorgen. Wenn das Einspar­ziel erreicht ist, besteht darüber hinaus keine Verpflichtung, weitere preis­günstige Importe abzugeben.

Unterstützung für die Rezeptbelieferung

Die neue Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® „Abgabe nach der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags“ bietet Apotheken Unterstützung bei der Rezept­belieferung. Anhand einer schematischen Übersicht werden Apotheken auf dem Weg zur rahmen­vertrags­konformen Rezept­belieferung begleitet.

» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®

» Pflichttext (PDF)