Uns liegt ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse vor: Advagraf 3 mg 100 St. PZN 00253801, Cellcept 500 mg 150 St. PZN 09929631 sowie Advagraf 0,5 mg 100 St. PZN 02293727 sind jeweils mit Aut-idem-Kreuz verordnet.
Die Patientin möchte gerne die jeweiligen Originale wie verordnet, der Arzt hat aufs Rezept gestempelt: „aus medizinisch-therapeutischen Gründen nicht austauschbar“.
Es gibt jedoch rabattierte Importe. Können wir der Patientin die Originale wie verordnet abgeben? Müssen wir ein Sonderkennzeichen aufs Rezept drucken?
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