Bereits ein Jahr dürfen die Apotheken nach den erleichterten Regeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) Patienten mit Arzneimitteln versorgen und bekommen den Botendienst für verschreibungspflichtige Arzneimittel vergütet.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Haben Sie in den vergangenen Monaten eine Retaxierung erhalten, weil die Regeln der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt wurden (z. B. falsche oder fehlende Sonder-PZN, Botendienst für Non-Rx etc.) oder weil die Kasse unberechtigterweise eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat (z. B. Abgabe einer vorrätigen Packungsgröße)?