DAP LEXIKON

§ 8 Rahmenvertrag

Der Rahmen­vertrag enthält in § 8 Regelungen zu Packungs­größen und ist damit von besonderer Bedeutung für die Rezept­belieferung. Im Gegen­satz zum alten Rahmen­vertrag von 2016 ist bezüglich Mehr­fach­ver­ordnungen in § 8 Abs. 1 bestimmt, dass jede Verordnungs­zeile getrennt zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl an Packungen zu beliefern ist.

Abs. 2 regelt die Verordnung von Jumbopackungen:

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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