Wir haben zwei Rezepte erhalten, die beide von derselben Klinik für denselben Patienten mit demselben Medikament (gleiche Größe, gleiche Stärke) am selben Tag ausgestellt wurden. Es sind also tatsächlich identische Verordnungen. Nach Aussage des Patienten hat dies auch seine Richtigkeit und er benötigt beide Packungen.
Können wir die Rezepte ohne Probleme abrechnen oder retaxiert uns die Krankenkasse dies?
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