DAP LEXIKON

Stückeln

Nach dem neuen Rahmen­vertrag (gültig seit dem 1. Juli 2019) handelt es sich bei einer Verordnung, deren Menge (Stück­zahl oder Norm­größe) keiner Packung zugeordnet werden kann, um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung. In diesem Fall ist es nicht mehr zulässig zu stückeln.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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