APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Jumbopackung verordnet – was ist zu tun?

Folgendes Rezept, ausge­stellt für ein Kind, wurde vorgelegt:
„Fenistil Tropfen 100 ml PZN 03224792“.

Diese Packungs­größe hat keine N-Größe und ist daher nicht erstattungs­fähig. Die Größe mit 50 ml ist AV. Abgegeben wurden letztlich 20 ml.

Kann der Arzt theoretisch auch 5 x 20 ml verordnen? Auf einem Kinder­rezept würde ja keine zusätzliche Rezept­gebühr anfallen.

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