Folgendes Rezept, ausgestellt für ein Kind, wurde vorgelegt:
„Fenistil Tropfen 100 ml PZN 03224792“.
Diese Packungsgröße hat keine N-Größe und ist daher nicht erstattungsfähig. Die Größe mit 50 ml ist AV. Abgegeben wurden letztlich 20 ml.
Kann der Arzt theoretisch auch 5 x 20 ml verordnen? Auf einem Kinderrezept würde ja keine zusätzliche Rezeptgebühr anfallen.
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