Der Apothekennotdienst gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr, auch außerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Die Apotheke darf gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung in folgenden Zeiten eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Inanspruchnahme (nicht pro Rezept oder Arzneimittel) erheben:
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.