DAP LEXIKON

Notdienst

Der Apothekennotdienst gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr, auch außerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Die Apotheke darf gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung in folgenden Zeiten eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Inanspruchnahme (nicht pro Rezept oder Arzneimittel) erheben:

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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