Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
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Tagesfrage
Wie kann ein Austausch bei Inhalationsgeräten verhindert werden?
Ein Patient hat folgendes Rezept bei uns eingereicht:
„Braltus 10 µg + 2 Zonda-Inhalat. 60 St. N2 Teva“.
Das Rezept ist zulasten der Audi-BKK ausgestellt (IK 102136735) und zwar ohne Aut-idem-Kreuz.
Nun wird uns als Rabattartikel Spiriva angezeigt, was allerdings nur eine Nachfüllpackung ist.
Der Patient hatte bisher nur Braltus und das entsprechende Inhalationsgerät. Was ist zu tun?
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