Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie) ist eine Übersicht aller apothekenpflichtiger Arzneimittel, die in Ausnahmefällen und zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden dürfen und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.