Uns liegt ein Rezept mit Aut-idem-Kreuzen zulasten einer Ersatzkasse vor, auf dem Cellcept 500 150 Tbl 09929631, Cellcept 250 300 HKP 07523913 und Mestinon retard 180 mg 100 Ret 03043493 verordnet sind.
Es steht pauschal unter den drei Verordnungszeilen: „Keine Generika, keine Reimporte“. Ist diese Angabe bindend, dürfen wir also wirklich jeweils nur das Originalpräparat abgeben? Muss sonst noch eine Begründung auf dem Rezept vermerkt werden?
Gilt es dann für alle drei Zeilen oder nur für Mestinon in der dritten Zeile?
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