PFIZER INFORMIERT

Inflectra™: Original und Importe rabattiert – Darf die Apotheke wählen?

Das Biosimilar Inflectra™ der Firma Pfizer ist derzeit für ca. 65 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert1 und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.

Freie Auswahl unter den Rabattarzneimitteln

Laut § 4 Abs. 2 Satz 5 Rahmenvertrag darf die Apotheke unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen. Stehen sowohl Inflectra™-Original* als auch Importe als Rabattarzneimittel zur Auswahl, darf deshalb auch das rabattierte Original abgegeben werden. Dies gilt unabhängig von der Art der Verordnung (Original-/Importverordnung), auch wenn ein Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde.2

Hinweis: Jeder Inflectra™-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.

Service: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von Inflectra™ werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu Inflectra™ enthalten.

» Abgabehilfe Inflectra™
» Basisinformation Inflectra™
» Inflectra™ Fachinformation

* Der Begriff Original bezieht sich in diesem Zusammenhang und im Folgenden ausschließlich auf das Verhältnis von Bezugs- und Importarzneimittel.
1 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: April 2017.
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016.