Die Abgabe der Schutzmasken gemäß Corona-Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember 2020 rechnet die Apotheke einmal pro Monat über einen Sammelbeleg ab. Genutzt wird hierfür der Sonderbeleg „Nacht- und Notdienstfonds“ des DAV. Eine neue DAP Arbeitshilfe zeigt, wie der Sammelbeleg bedruckt wird.
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