DAP LEXIKON

Frühe Nutzenbewertung

Seit dem 1. Januar 2011 hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) die gesetzliche Aufgabe, für alle neu zuge­lassenen Arznei­mittel mit neuen Wirk­stoffen sofort nach Markt­eintritt eine (Zusatz-)Nutzen­bewertung durchzuführen (§ 35a SGB V). Deren Ergebnis ist die Entscheidungs­grund­lage dafür, wie viel die Gesetzliche Kranken­versicherung für ein neues Arznei­mittel mit einem neuen Wirk­stoff zahlt.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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